Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaffende
Rede vom 13.02.2009Antrag DIE LINKE.
Die Verkürzung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I von 3 auf 2 Jahre hat zu einer Vereinheitlichung und mehr Transparenz geführt. Sie hat aber auch dazu geführt, dass Beschäftigte in befristeten Projekten bei ständig wechselnden Einrichtungen die derzeit erforderliche Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb dieser Rahmenfrist oft nur schwer erreichen. Diese Personengruppe zahlt also Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sie kann dann aber die Lohnersatzleistungen nicht in Anspruch
Dieses Problem gibt es häufig im Bereich der Kultur-, Medien- und Filmschaffenden. Der Wunsch nach Ausnahmeregelungen oder Sonderregelungen zur einjährigen Vorversicherungszeit in der zweijährigen Rahmenfrist ist deshalb verständlich. Mit dem Antrag der Linken soll die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung von 12 auf 5 Monate verkürzt werden. Das lehnen wir ab. Wir haben mit unserer Forderung nach Auflösung der Bundesagentur für Arbeit ein Konzept für die Neuordnung ihrer Aufgaben vorgelegt. Nach unseren Vorstellungen soll in einem Dreisäulenmodell das Arbeitslosengeld I in einer Versicherungsagentur verwaltet werden. Neben Pflichtleistungen haben wir in der Arbeitslosenversicherung Wahltarife vorgesehen, mit denen die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen oder von Branchen berücksichtigt werden können. Die Enquete-Kommission hat dem Deutschen Bundestag empfohlen, im Hinblick auf die Verkürzung der Rahmenfrist eine Ergänzung für Kulturberufe mit wechselnden und befristeten Anstellungen vorzusehen, um der beschriebenen strukturellen Benachteiligung entgegenzutreten.
Sie hat das sogenannte Schweizer Modell vorgeschlagen, wonach die ermittelte Beitragszeit für die ersten 30 Kalendertage eines befristeten Arbeitsverhältnisses verdoppelt wird. Im Rahmen der Diskussion sollten auch andere Alternativen geprüft werden.










