Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und FDP-MdB aus dem Wahlkreis Heidelberg

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Samstag, 4. Februar 2012

Gesetz zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristung

Rede vom 22.01.2009

FDP-Fraktion

Dirk Niebel (FDP):

Die Finanzkrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Und auch die nahe Zukunft sieht trüb aus. Zwar sinkt das Arbeitskräfteangebot aus demografischen Gründen, aber schon in zwei Jahren werden nach den Prognosen wieder 4 Millionen Menschen arbeitslos sein. Deshalb müssen wir jetzt alle Möglichkeiten nutzen, um Beschäftigung zu stabilisieren. Die Zahl der Kurzarbeiter ist überdurchschnittlich gestiegen. Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen, die konjunkturbedingt in Schwierigkeiten geraten sind, ihre Mitarbeiter bis 18 Monate halten, ohne ihnen kündigen zu müssen. Das zeigt doch, dass Unternehmen sehr großes Interesse an ihrem eingearbeiteten, qualifizierten Personal haben und Instrumente brauchen, die ihnen bei veränderter Auftragslage Flexibilität ermöglichen.

Unser Gesetzentwurf ist ein effektives Instrument für mehr Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Es ist keine Satire, sondern Realität, dass derzeit ein Arbeitnehmer nicht auf eine sachgrundlos befristete Stelle eingestellt werden kann, wenn er als Student bei diesem Unternehmen schon einmal befristet beschäftigt war. Sie werden mir doch zustimmen, dass es besser ist, befristet in Arbeit zu sein als unbefristet arbeitslos bleiben zu müssen. Im Übrigen werden zum Beispiel im öffentlichen Dienst aus Haushaltsgründen kaum noch Dauerarbeitsverhältnisse angeboten. Damit verschlechtern sich die Chancen für diejenigen weiter, die schon einmal bei einer Gebietskörperschaft befristet beschäftigt waren. In meinem Wahlkreis ist die Universität Heidelberg der größte Arbeitgeber, also das Land Baden-Württemberg. Wer als Studierender einmal befristet an der Uni beschäftigt war, kann lebenslänglich nicht mehr auf eine befristete Stelle beim Land hoffen. Das ist doch schizophren. Eine befristete sachgrundlose Beschäftigung darf derzeit höchstens zwei Jahre dauern. Die Möglichkeit sachgrundloser Befristung von Arbeitsverträgen ermöglicht Arbeitsuchenden, insbesondere denen, die länger arbeitslos waren, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Sie können ihre Leistungsfähigkeit beweisen und damit ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung verbessern. Derzeit wird eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen, wenn mit dem Arbeitnehmer früher schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das führt zu einer Vielzahl von Problemen und hat insbesondere für ältere Arbeitnehmer große Nachteile. Welches Unternehmen hat noch Personalunterlagen von vor zwanzig Jahren? Wer nicht gegen dieses Gesetz verstoßen will, muss frühere Beschäftigungszeiten durch mühsame Prozeduren ausfindig machen. Dabei besteht bei Frauen und Männern die Möglichkeit, dass sie unter einem anderen Namen schon einmal beschäftigt waren, wenn sie durch Heirat ihren Nachnamen geändert haben.

Es ist an der Zeit, diese lebenslange Beschäftigungssperre aufzuheben. Wir sind auch gegen Kettenarbeitsverhältnisse. Die können wir mit einem Beschäftigungsverbot beim ehemaligen Arbeitgeber für eine Frist von drei Monaten verhindern. Drei Monate reichen völlig aus. Das ist die bessere Alternative zu einem lebenslangen Arbeitsverbot. Damit haben diejenigen, um die es hier geht, wenigstens eine Chance, eine Zeit lang beschäftigt zu werden und nicht dauerhaft in der Arbeitslosigkeit bleiben zu müssen.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik der schwarz-roten Regierung war genauso wenig erfolgreich wie die Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Regierung. Die eine Regierung hat formal abgewirtschaftet, die andere faktisch. Es ist Zeit für einen Politikwechsel, und den gibt es nur mit uns, mit der FDP, in den Ländern wie im Bund. Arbeit muss billiger werden. Steuern und Sozialabgaben müssen gesenkt werden. Und den Bürgerinnen und Bürgern muss mehr vom Bruttoverdienst bleiben.

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