Gesetz zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen
Rede vom 02.07.2009FDP-Fraktion
Wir wollen mehr Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Die Einschränkung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, wonach eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen ist, wenn mit dem Arbeitnehmer früher schon ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat – und sei es nur formal für einen Tag, ist ein Einstellungshindernis. Von älteren Arbeitnehmern sind oft keine Unterlagen mehr vorhanden, und der bürokratische Rechercheaufwand ist unter Umständen enorm hoch, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht angreifbar machen wollen. Kontakte, die man als Praktikant bei einer solchen Beschäftigung in einem Unternehmen geknüpft hat, sind für eine spätere Bewerbung auf eine befristete Stelle nicht nutzbar.
Deshalb fordern wir statt einer lebenslangen Sperre ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten. Dieser Zeitrahmen ist aus unserer Sicht ausreichend, um Kettenarbeitsverträge zu verhindern. Mit diesen verbesserten Rahmenbedingungen wären Einstellungen wesentlich leichter geworden. Leider konnten wir in den Beratungen noch keine Mehrheit für unsere Position finden. Stattdessen hat die schwarz-rote Bundesregierung in ihrer unsäglichen Weisheit die theoretische Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneut verlängert und damit Großbetrieben erneut den Weg in die Frühverrentung von älteren Arbeitnehmern eröffnet.
Die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen ermöglicht es Arbeitsuchenden, insbesondere denen, die länger arbeitslos waren, wieder ins Berufsleben einzusteigen. Sie können ihre Leistungsfähigkeit beweisen und damit ihre Chancen auf Weiterbeschäftigung verbessern. Zudem müssen gerade jetzt Unternehmen wegen der unsicheren Auftragslage wieder verstärkt befristet einstellen. Es ist an der Zeit, dieses lebenslange Arbeitsverbot aufzuheben. Dem Antrag der Linken auf Streichung der Möglichkeit, ohne Sachgrund Arbeitsverhältnisse auf zwei Jahre befristen zu können, können wir gar nicht folgen, weil damit gerade beruflichen Neu- oder Wiedereinsteigern konkrete Chancen auf Beschäftigung verschlossen werden.
Die Arbeitsmarktpolitik der schwarz-roten Regierung war ebenso wenig erfolgreich wie die Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Regierung. Es ist Zeit für einen Politikwechsel. Wir brauchen mehr Flexibilität, damit Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden können – nicht noch mehr Regulierung. Wir fordern deshalb die grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips in der Arbeitslosenversicherung, die Reform des Tarifvertragsrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit sowie ein zeitgemäßes Kündigungsschutzrecht, das nicht nur dem Schutz der Beschäftigten dient, sondern auch Arbeitslosen die Chance auf einen Wiedereinstieg in Beschäftigung einräumt. Gerade im Interesse mittelständischer Betriebe sind ein flexibilisiertes und entbürokratisiertes Betriebsverfassungsgesetz und Lockerungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz notwendig, damit sie zeitnah auf sich verändernde Auftragslagen reagieren können.










