Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Gesetz zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung
Rede vom 05.12.2008Antrag der FDP-Bundestagsfraktion
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Eloquenz des Vortrags des Staatssekretärs zeigt ziemlich deutlich, wie begeistert man von den vorliegenden Gesetzentwürfen ist. Zumindest was die Arbeitsmarktinstrumente betrifft, ist es auch richtig, dass der Staatssekretär mit gedämpftem Schaum gesprochen hat. Was die Beitragssenkung angeht, muss ich sagen: Sie ist nötig. Die erste Beitragssenkung dieser Bundesregierung ist übrigens – das wollen wir nicht vergessen – durch die Mehrwertsteuererhöhung finanziert worden. Das war die Merkel-Steuer, Herr Staatssekretär, die Sie wahrscheinlich gerne vergessen möchten. Die Beitragssenkung ist deshalb notwendig und richtig, weil seit Monaten immer wieder erzählt wird, die Bundesagentur für Arbeit würde Überschüsse erwirtschaften. Die Bundesagentur kann alles Mögliche, aber eines kann sie mit Sicherheit nicht: irgendetwas erwirtschaften. Das gesamte Geld, das sie eingesammelt hat und das als Rücklage bezeichnet wird, ist den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern vorher zu viel weggenommen worden. Es muss natürlich zurückgegeben werden, und zwar gerade jetzt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Beitragssenkung ausdrücklich.
Wir würden uns wünschen, dass Sie die Beiträge auch in anderen Bereichen deutlich senken. Wenn jetzt so getan wird, als sei das eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, wird immer wieder gerne vergessen, dass die Pflegeversicherungsbeiträge gestiegen sind, dass die Krankenversicherungsbeiträge gestiegen sind und dass auch die Rentenversicherungsbeiträge gestiegen sind, seit Sie die Regierungsverantwortung tragen. Den Beitragssatz zur Rentenversicherung könnte man um 0,3 Prozentpunkte senken, ohne die Nachhaltigkeitsrücklage antasten zu müssen. Dadurch könnte man eine echte Entlastung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber organisieren. Das wäre auch sinnvoll. Denn die Wissenschaft geht davon aus, dass ein Beitragspunkt ungefähr 100 000 Arbeitsplätze bringt bzw. dass ein Beitragspunkt zu viel 100 000 Arbeitsplätze verhindert. Die Bundesagentur geht davon aus, dass im nächsten Jahr aufgrund des konjunkturellen Abschwungs mit durchschnittlich 30 000 zusätzlichen Arbeitslosen gerechnet werden muss. Wir brauchen eigentlich nur eine einfache Rechnung nach Adam Riese aufzumachen: 0,3 Beitragssatzpunkte weniger in der Rentenversicherung machen 30 000 Arbeitslose weniger, und das ergibt ein durchschnittliches Arbeitslosenaufkommen, das ungefähr dem jetzigen entspricht, und das trotz einer Phase wirtschaftlichen Abschwungs. Daran trauen Sie sich überhaupt nicht.
Wir als FDP wollen ausdrücklich die Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Nun werden hier die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entlastet– nur sie; demgegenüber werden bei der Erhöhung des Beitragssatzes zur Krankenversicherung alle belastet –, aber dazu müssen wir deutlich sagen: So wie Sie das hier vorsehen, können wir dem, obwohl wir die Beitragssenkung wollen und sie auch richtig und notwendig ist, schlichtweg nicht zustimmen; denn Sie machen wieder genau das, was Sie schon die ganze Zeit machen: Sie verlagern Belastungen, die eigentlich gesamtgesellschaftlich, also aus dem Bundeshaushalt, getragen werden müssen, auf die Kasse der Versicherten. Es sind Belastungen in zwei Bereichen, die Sie mal eben so en passant mit Änderungsanträgen festschreiben, die Sie im Ausschuss für Arbeit und Soziales nachgeschoben haben. Die Beitragszahler sollen jetzt für die Versicherungspflichtigen bezahlen, die erziehen. Das hat bisher der Bund gemacht. Das ist eine Mehrbelastung von 290 Millionen Euro Jahr für Jahr für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Was Sie aus der Mehrwertsteuererhöhung dem Beitragstopf bisher monatlich zuführen – daraus wollen Sie angeblich arbeitsmarktpolitische Leistungen finanzieren –, wollen Sie jetzt nur noch jährlich im Nachhinein zuführen, damit der Bundesfinanzminister 170 Millionen Euro an zusätzlichen Zinseinnahmen hat, die eigentlich den Beitragszahlern gehören würden.
Das sind die Gründe dafür, dass wir uns bei diesem Gesetz, obwohl wir für die Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung sind, leider nur enthalten können. Wieder einmal organisieren Sie hier den Verschiebebahnhof „Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben zulasten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern“. Was den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Instrumente betrifft, möchte ich noch einmal daran erinnern, dass Sie schon in Ihrem Koalitionsvertrag, der sinnigerweise am 11. 11. 2005 unterschrieben worden ist, gesagt haben, dass spätestens bis Ende 2007 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente neu sortiert werden sollen. Mit dem, was Sie jetzt vorlegen, erreichen Sie nicht nur nach unserer Meinung dieses Ziel nicht – Sie wollten mehr Transparenz und mehr Effizienz schaffen –; auch der Bundesrat, in dem die FDP immer noch keine Mehrheit hat, sagt ausdrücklich, dass mit diesem Gesetz das Ziel, das sich die Bundesregierung vorgenommen hat, nicht erreicht wird.
Wir bräuchten arbeitsmarktpolitische Instrumente, die den Kriterien der Effizienz und der Zielgruppenorientierung gerecht werden. Stattdessen schlagen Sie Maßnahmen vor, die wieder zentralisieren und die Nürnberger Anstalt in den Mittelpunkt stellen, statt die Möglichkeiten der freien Kräfte vor Ort und der flexiblen Instrumente vor Ort wirklich nachhaltig zu fördern. Die Entscheidungskompetenz vor Ort ist genau das, was wir in einer Situation brauchen, in der es wirtschaftlich schwieriger wird. Gerade vor Ort kann man entscheiden, ob eine Maßnahme der Qualifizierung und Bildung oder eine assistierte Vermittlung notwendig ist. Das kann in Rostock ganz anders sein als in Passau. Deswegen brauchen wir diese flexiblen Instrumente mit möglichst viel Entscheidungs- kompetenz für die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler. Die Bundeskanzlerin hat einen Bildungsgipfel veranstaltet, der über Maulwurfshügelniveau nicht hinausgekommen ist. Aber in dem Bereich, der ihre bundespolitische Kompetenz ist, nämlich in der beruflichen Bildung und Weiterbildung, hat sie überhaupt keine Akzente gesetzt. Auch in der Zusammenfassung neuer arbeitsmarktpolitischer Instrumente ist eine Akzentsetzung nicht erkennbar. Der Bereich, für den Sie Kompetenzen haben, wird kläglich vernachlässigt, und in anderen Bereichen tummeln Sie sich medienöffentlich, ohne im Ergebnis etwas zu erreichen. Der Rechtsanspruch auf Nachholung des Hauptschulabschlusses, finanziert aus Mitteln der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, ist mit Sicherheit das am wenigsten geeignete Instrument, um Langzeitarbeitslose ohne Schulabschluss wieder in Beschäftigung zu bringen. Ein Hauptschulabschluss kann bei jungen Leuten ein Mittel sein, kann helfen, aber noch niemand hat mir erklären können, warum der 47-jährige ungelernte Arbeitslose mit dem Hauptschulabschluss bessere Vermittlungsmöglichkeiten haben soll. Und das sollen dann die Beitragszahler zahlen, obwohl das Schulsystem, also die Gesamtgesellschaft, versagt hat!
Der Bundesarbeitsminister ist angetreten – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – mit dem Anspruch, die Bundesagentur für Arbeit zur weltbesten Vermittlung zu machen. Sie sind mittlerweile nicht auf dem Weg zur weltbesten Arbeitslosenverwaltung, sondern auf dem Weg zur weltgrößten Arbeitslosenverwaltung. Wenn wir heute, bei unter 3 Millionen Arbeitslosen, über 100 000 Beschäftigte bei der Bundesagentur zählen, während es 2003, bei noch 5 Millionen Arbeitslosen, 87 000 Beschäftigte waren, dann zeigt das: Sie sind auf dem falschen Weg. Sie gehen in die falsche Richtung. Sie verschwenden das Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Dafür können wir unsere Hand nicht reichen. (Beifall bei der FDP)










