Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und FDP-MdB aus dem Wahlkreis Heidelberg

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Donnerstag, 17. Mai 2012

Hart aber fair, 28.05.2008 - Faktencheck

Dirk Niebel über die Rolle von Andrea Nahles

Dirk Niebel, FDP-Generalsekretär, sagt, faktisch führe Andrea Nahles das Amt der SPD-Parteivorsitzenden bereits heute aus. Hat er mit dieser Einschätzung Recht?

Ulrich Eith: Recht hat Herr Niebel mit der Einschätzung, dass die Parteilinke der SPD an Einfluss gewonnen hat. Bei aller Wertschätzung für Frau Nahles, aber dies hat nur bedingt etwas mit ihrer Person zu tun. SPD und übrigens auch Union haben erkannt, dass mit marktliberalen Positionen keine Wahlen gewonnen werden können. Die Ängste vor Arbeitplatzverlust und sozialem Abstieg reichen bis weit in die Mittelschicht und der Erfolg der Linkspartei geht zumindest im Westen größtenteils auf das Konto des Reformkurses der Schröder-Regierung. Beide Volksparteien können Wahlerfolge nur mit einer breiten Unterstützung in den mittleren und unteren sozialen Schichten erzielen. Dies weiß auch der SPD-Chef Kurt Beck. Seine Stärke als Parteivorsitzender wird sich vor allem an seiner Haltung zur Frage der Kanzlerkandidatur bemessen.

Uwe Jun: Dirk Niebel weist damit darauf hin, dass Andrea Nahles eine recht enge Bindung zum Parteivorsitzenden Kurt Beck besitzt und seit dessen Amtsantritt die Parteilinke wieder gestärkt erscheint. Jedoch favorisiert Kurt Beck einen integrativen Führungsstil, der auf innerparteilichen Konsens und Kompromiss angelegt ist. Als Sprecherin der Linken könnte Frau Nahles eine solche integrative Aufgabe derzeit nicht wahrnehmen. Kurt Beck ist nicht nur formell als Parteivorsitzender zu betrachten.

Jürgen Trittin und Dirk Niebel über Mindestlohn und "Aufstocker"

Jürgen Trittin, stellvertretender Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen, sagt, eine halbe Million Arbeitsplätze würde in Deutschland subventioniert, damit die "Aufstocker" am Ende des Monats genug Geld in der Tasche haben. Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde hiermit Schluss gemacht werden. Dirk Niebel hingegen behauptet, dass die meisten dieser "Aufstocker" heute durch Zuschüsse mehr verdienen als es ein gesetzlicher Mindestlohn garantieren würde. Wer hat Recht?

Uwe Jun: Die Situation ist äußerst differenziert. In Deutschland bekommen insgesamt rund 1,3 Millionen Erwerbstätige Leistungen des Arbeitslosengeldes II. Jürgen Trittin und Dirk Niebel beziehen sich vermutlich auf die beiden Gruppen, die zwischen 400 und 800 Euro (etwa 232.000) und mehr als 800 Euro (etwa 370.000) brutto im Monat haben und deren Bezieher häufiger in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern leben. Diese bekommen ALG II Leistungen, wobei ihr Erwerbseinkommen in die Berechnungen einfließt und ab 101 Euro zu einer Reduzierung der staatlichen Transferleistungen führt. Entscheidend für die Frage nach einem ausreichenden Haushaltseinkommen wären nun die Höhe des Mindestlohns und der jeweilig ermittelte Bedarf der Leistungsbezieher (Grundsicherungsbedarf, Mietkosten, Heizkosten, Größe der Bedarfsgemeinschaft). Bei der derzeit diskutierten Höhe des Mindestlohnes wären Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in vielen Fällen vermutlich weiterhin auf soziale Transferleistungen zur Deckung des ermittelten Bedarfs angewiesen.

Dr. Martin Diez vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Knapp 390.000 von insgesamt 1,3 Millionen "Aufstockern" arbeiteten im Oktober 2007 in Beschäftigungsverhältnissen über 800 Euro monatlich und können damit als vollzeitnah eingeschätzt werden. Allerdings werden hierin auch Teilzeitarbeitsverhältnisse mit höheren Stundenlöhnen enthalten sein. Gelangen diese Personen nun durch einen Mindestlohn von 7,50 Euro aus der Bedürftigkeit? Hier ist ein Vergleich mit den durchschnittlichen Regelleistungen angebracht. Diese betragen bei Alleinstehenden etwa 840 Euro. Ein Mindestlohn von 7,50 Euro würde in etwa zu einem Nettoeinkommen von 950 Euro führen und hier tatsächlich den Schritt aus der Bedürftigkeit bringen - wenn die Lohnerhöhungen nicht dazu führen, dass gerade diese Arbeitsplätze verloren gehen. Weiterhin ist zu beachten, dass nur ein sehr geringer Teil der allein stehenden Leistungsbezieher in der Grundsicherung einen Vollzeitjob ausüben - im September 2005 waren es drei Prozent oder etwa 60.000 Personen. Für größere Bedarfsgemeinschaften gelten höhere durchschnittliche Regelsätze. Sie haben über das Transfereinkommen tatsächlich mehr Geld zur Verfügung als sie bei einem Vollzeitjob pro Haushalt mit einem Bruttostundenlohn von 7,50 Euro erreichen könnten. Es bleibt also festzuhalten: Tatsächlich gibt es im Bereich der Grundsicherung viele Menschen, deren Einkommen sich aus einer Kombination aus Transferbezug und einem Arbeitslohn zusammensetzt. Über deren Stundenlöhne lässt sich derzeit jedoch keine Aussage treffen. Da sich das Transfereinkommen nach der Haushaltsgröße bemisst, ist ein Mindestlohn in der Regel nicht geeignet, aufstockende Haushalte aus der Bedürftigkeit zu führen.

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