Leipziger Volkszeitung, 02.01.2008
Interview zur Vorratsdatenspeicherung für die „Leipziger Volkszeitung“Frage: Die Regierung hat sorgfältig geprüft, Bundespräsident Köhler hat diesmal keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz – warum verstößt dieses dennoch Ihrer Meinung nach gegen die Verfassung? Planen Sie nach einem Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht möglicherweise eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof?
NIEBEL: Karlsruhe hat der FDP immer wieder Recht gegeben, wenn es um die Verteidigung der Bürgerrechte geht – ich denke da nur an den Richter-Spruch gegen das Abschießen entführter Zivilmaschinen, den wir erwirkt haben. Deshalb baue ich auf unsere Klage dort und spekuliere heute nicht über weitere Schritte. Die Grenze unserer Verfassung ist dort überschritten, wo der Staat die Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Alle Kommunikationsdaten ein halbes Jahr lang zu speichern, ohne dass irgendein Verdacht vorliegt – das ist unserer Meinung nach das Überschreiten dieser Grenze.
Frage: Neue Arten der Bedrohung wie der islamistische Terror erfordern neue Sicherheitsinstrumente – wie sollte man sonst terroristischen Anschlägen vorbeugen, wenn nicht mit solchen Maßnahmen wie Datenspeicherung und Online-Fahndung?
NIEBEL: Die Bedrohung durch den islamistischen Terror nehmen wir sehr ernst. Wir können unsere Freiheit aber nicht verteidigen, indem wir sie aufgeben. Die Regierung setzt viel zu sehr auf Symbolthemen und neue gesetzliche Befugnisse, statt die Sicherheitsbehörden besser auszustatten und vorhandene Gesetze konsequent anzuwenden.
Frage: Viele Deutsche sind gegen das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung – sind sie sich der Gefahr nicht bewusst oder ist die Bedrohung nicht so groß, wie die Urheber des Gesetzes glauben machen?
NIEBEL: Ich bin überzeugt, dass die allermeisten Bürger wissen, dass wir in keiner gefahrlosen Welt leben. Dennoch haben viele Deutsche glücklicherweise ein sehr genaues Gespür dafür, wo der Staat seine Befugnisse überschreitet. Die Größe einer Bedrohung kann man doch nicht daran messen, welchen gesetzgeberischen Aktionismus die Schule der Schilys und Schäubles entfaltet. Es gehört zu den ehernen Prinzipien des Rechtsstaats, dass gegen Verdächtige ermittelt wird, nicht aber ohne Verdacht gegen alle. Als Liberale lehnen wir einen Überwachungsstaat entschieden ab.
Die Fragen stellte ANDREAS FRIEDRICH.










