Regelsätze bedarfsgerecht anpassen
Rede vom 19.12.2008Antrag DIE LINKE
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich möchte nicht sagen, Sie sehen mich ratlos, aber es ist selten, dass ich einer Rede des Staatssekretärs in weiten Teilen zustimmen kann.
Die vorliegenden Anträge behandeln tatsächlich nur ein kleines Segment dessen, was Politik zu regeln hat. Das Wesentliche, nämlich dass die Menschen eine Teilhabechance in der Gesellschaft haben, hat der Staatssekretär völlig richtig geschildert. Es war ausdrücklich richtig, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen. Nicht nur weil dann die vom Staatssekretär gerade beschriebenen positiven Effekte der Einbeziehung von
ehemaligen Sozialhilfeempfängern in die Vermittlung eingetreten sind, sondern auch weil es die Würde der betroffenen Menschen ein Stück weit wiederhergestellt hat.Das mag jetzt für Sie von der Linken komisch klingen, weil Sie immer sagen, das sei alles ganz furchtbar mit dem Arbeitslosengeld II, aber Sie erinnern sich vielleicht daran, dass es enorm viele Arbeitslosenhilfebezieher gegeben hat, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt bezogen haben und die ihre intimsten wirtschaftlichen Daten bei zwei Behörden offenlegen mussten, damit sie die Möglichkeit hatten, das soziokulturelle Existenzminimum zu erreichen. Ich glaube, das war aus Gründen der Würde und der besseren Integrationschancen für die Betroffenen der richtige Schritt, obwohl diese Bundesregierung in einigen Punkten leider schon wieder von den Reformen abgewichen ist. Sie suggerieren mit diesen Anträgen, dass es nur um die Ränder der Gesellschaft geht. Die Menschen in Deutschland haben das Gefühl, die Politik beschäftige sich nur noch mit Heuschrecken auf der einen Seite und mit dem Prekariat auf der anderen Seite. Sie kümmere sich überhaupt nicht mehr um diejenigen, die die soziale Sicherung, die wir ausdrücklich wollen, finanzieren, die den Laden am Laufen halten. Wenn wir sehen, dass laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine durchschnittliche vierköpfige Arbeitslosengeld-II-Bezieher-Familie 1 600 Euro netto zur Verfügung hat mit allen Nebenleistungen, also 19 200 Euro netto pro Jahr, und dagegenhalten, dass tariflohnbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den unteren Tariflohngruppen mit 16 000 bis 21 000 Euro Bruttojahreseinkommen auskommen müssen, dann darf man
berechtigterweise die Frage stellen, ob das Lohnabstandsgebot tatsächlich so ausgestaltet ist, dass es motivierend und aktivierend zu einer Erwerbstätigkeit führt, damit die Menschen aus der Transferleistung herauskommen.
(Zuruf von der LINKEN)
– Nein, wir wollen das ausdrücklich nicht absenken, wie manche Wissenschaftler es fordern. Wir halten die Regelsätze für richtig. Wir sind übrigens auch der Ansicht, dass man einen eigenständigen Kinderregelsatz erheben kann; es muss kein abgeleiteter sein. Das ist durchaus richtig und sinnvoll. Ich erinnere daran, dass die FDP-Bundestagsfraktion hier bei der Debatte über das Familienleistungsgesetz beantragt hat – das wurde leider abgelehnt –, das Schulstarterpaket auch für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und über das 10. Schuljahr hinaus zu gewähren, damit auch Kinder aus bildungsfernen Familien die Chancen zu Bildungszugang in allen Segmenten haben. Das ist von diesem Hause leider mehrheitlich abgelehnt worden. Ich glaube tatsächlich, dass der Staatssekretär recht hat, wenn er sagt, Investitionen in Betreuungseinrichtungen, in Bildungschancen seien das beste Konjunkturprogramm, das wir jetzt haben sollten. Gerade die vielen Alleinerziehenden, die aufgrund fehlender Kinderbetreuungseinrichtungen kaum Arbeitsmarktchancen haben, wären aktivierbar und würden einen großen Beitrag zur Armutsminimierung leisten, wenn wir sie integrieren könnten. Jetzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist es richtig, in Betreuungseinrichtungen zu investieren und auf das nächste Jahr vorzuziehen, was wir im Kinderbetreuungsgesetz vorgesehen haben – es ist hier im Haus beschlossen worden –, nämlich zugunsten der 750 000 Betreuungsplätze es früher zu ermöglichen, in Bildungsinfrastruktur zu investieren, und zu einer echten Entlastung für diejenigen beizutragen, die in der Mitte der Gesellschaft mit ihren Einkünften, mit ihren Steuergeldern und mit ihren Beitragsgeldern unser soziales Sicherungssystem überhaupt erst finanzieren. Es ist kurz gedacht, wenn die Bundesregierung sagt: Wir wollen keine Steuersenkungen machen. Zumindest bei dem, was kalte Progression genannt wird, könnten Sie, wenn Sie schon den Mut zu einem richtigen Schritt mit einer entlastenden Steuerstrukturreform nicht aufbringen, für breite Bevölkerungsschichten Entlastung schaffen und die dadurch die Binnenkonjunktur stabiliseren. Dieser Vielklang – Entlastung bei Steuern und übrigens auch bei Abgaben, zumindest wenn Sie auf diesen unsäglichen Gesundheitsfonds verzichten würden, der zum 1. Januar 2009 für weite Bevölkerungsteile die Krankenversicherung teurer macht, in der Kombination mit Investitionen in Bildungsinfrastruktur, in Kinderbetreuungseinrichtungen und in Verkehrsinfrastruktur – könnte einen Großteil der Probleme, die auf uns zukommen, minimieren. Im Übrigen wird es Sie nicht wundern, dass wir die drei vorliegenden Anträge ablehnen.










